Strafverteidiger in Hamburg: Ihr Spezialist für Strafrecht

Im Strafverfahren geht es oft um nichts weniger als Ihre Freiheit und Ihre Existenz. Als Ihr auf Strafrecht spezialisierter Anwalt in Hamburg übernehme ich sofort die Verteidigung. Ab Mandatserteilung laufen alle Anfragen und jegliche Kommunikation mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht ausschließlich über die Kanzlei.

Ihre Krise, unsere Expertise: 6 dringende Notfälle im Strafrecht

Eine Übersicht über 6 dringende Notfallsituationen im Strafrecht, welche in Hamburg und bundesweit täglich passieren und oftmals ein sofortiges Handeln zur Abwehr von weiteren Nachteilen erfordern.

Bild von einer Hausdurchsuchung durch die Polizei

Die Polizei steht mit einen Durchsuchungsbeschluss vor der Tür? Sofort handeln! Wir sichern Beweismittel und fechten den Beschluss an.

Alkoholfahrt, Drogen MPU

Alkoholfahrt, Drogen & MPU

Führerschein in Gefahr? Kampf gegen Promille, THC-Grenzwerte und die zwingende MPU-Anordnung.

Strafbefehl

Strafbefehl erhalten? Sie haben nur 2 Wochen Zeit! Wir legen Einspruch ein und verhindern eine Vorstrafe.

Cannabis-Besitz in Hamburg

Verfahren wegen Cannabis oder harter Drogen? Wir kennen die neuen Regeln und sichern auch Ihre Fahrerlaubnis.

Rechtsanwalt für Jugendstrafreht in Hamburg

Jugendstrafrecht

Verteidigung für Jugendliche und Heranwachsende. Schutz der Zukunft und Verhinderung von Verurteilungen.

Anklageschrift

Anklageschrift erhalten? Jetzt ist es höchste Zeit einen Anwalt zu beauftragen um nicht ohne die Unterstützung eines Experten im Strafrecht auf der Anklagebank zu sitzen.

Der Weg zur möglichen Einstellung: Ihre Verteidigung in 4 Phasen

01

Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren machen Sie in der Regel auf Anraten Ihres Verteidigers zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, während von uns Akteneinsicht beantragt, die Ermittlungsakte ausgewertet und eine Verteidigungsstrategie entworfen wird.  Ziel ist in geeigneten Fällen immer die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

02

Zwischenverfahren

Im Zwischenverfahren wird die Anklageschrift überprüft und die Hauptverhandlung ausgiebig vorbereitet. Dazu gehört auch die Prüfung von evtl. Beweismitteln zur Vorbereitung von Beweisanträgen und die Vorbereitung von Zeugenbefragungen. Ziel in dieser Phase ist die nicht-Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht und die Einstellung des Strafverfahrens. 

03

Hauptverfahren

Im Hauptverfahren verteidigen wir Sie aktiv während der mündlichen Hauptverhandlung vor Gericht. Dazu gehört eine kritische Auseinandersetzung mit den beigebrachten Beweismitteln , die Abgabe von Statements und Erklärungen, sowie die ausführliche Befragung von Zeugen und das stellen weiterer Beweisanträge.  Ebenfalls werden die Vor- und Nachteile einer etwaigen Aussage von Ihnen als Angeklagter abgewogen. Je nach Verteidigungsstrategie ist das Ziel in dieser Phase noch immer die Einstellung, bzw. Erwirkung eines Freispruchs oder eine möglichst milde Strafe. 

04

Rechtsmittelverfahren

Nach Abschluss der erstinstanzlichen Verfahrens schließt sich unter Umständen das Rechtsmittelverfahren an. Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter Berufung oder Revision gegen ein Urteil eingelegt hat. Im Falle Ihrer Verurteilung prüfen wir selbstverständilch die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln und lassen das Urteil bei Erfolgsaussichten nicht rechtskräftig werden, damit die nächsthöhere Instanz Ihren Fall erneut entscheidet.

Weitere Schwerpunkte im Strafrecht

Rechtsanwalt Briel ist als Strafverteidiger in Hamburg auch in anderen Deliktsfeldern tätig. Eine Übernahme der Verteidigung ist insbesondere auch bei dem Vorwurf einer der nachfolgend genannten Straftaten möglich:

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst u.a. die Delikte Nötigung (im Straßenverkehr), sowie Unfallflucht oder Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Ebenfalls umfasst sind illegale Autorennen (Straßenrennen) oder gefährliche Eingriffe aus dem, bzw. in den Straßenverkehr.

Eigentumsdelikte

Wir verteidigen Sie auch bei dem Vorwurf der Begehung von Eigentumsdelikten wie Diebstahl, Unterschlagung, Einbruchs- bzw. Wohnungseinbruchsdiebstahl und Kraftfahrzeugdiebstahl.

Vermögensdelikte

Eine Übernahme des Mandats ist auch möglich, wenn sich der Tatvorwurf auf Vermögensdelikte wie Betrug oder Untreue erstreckt. Diese mit dem Wirtschaftsstrafrecht eng verzahnten Gebiete erfordern oftmals besondere Expertise.

Die Hamburger Kanzlei übernimmt Ihre Verteidigung auch im Bereich des Sexualstrafrechts. Wenn Ihnen die Begehung einer Sexualstraftat wie Vergewaltigung, sexuelle Belästigung oder auch der Besitz oder die Verbreitung von kinderpornographischen Medien vorgeworfen wird, ist die fachliche Expertise eines erfahrenen Strafverteidigers gefragt.
 

Auch bei dem Vorwurf der Gewaltkriminalität, z.B. Körperverletzung, schwere Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung - aber auch Raub, Erpressung und Nötigung bieten wir Ihnen unsere gesamte Verteidigungsexpertise an.

Kapitalverbrechen

Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag und deren versuchsweise Begehung werden von der Kanzlei in Hamburg ebenfalls bearbeitet.
 

Ein weiterer Schwerpunkt in der Hamburger Kanzlei ist die Verteidigung von Mandanten aus dem Bereich der Drogen- und Betäubungsmittelkriminalität, unabhängig davon ob Ihnen Handel, Besitz oder Herstellung vorgeworfen wird.

Wir sind ebenfalls Tätig in Fällen von Brandstiftungen in Hamburg und Umland. 

Eng verbunden mit dem Delikt der Brandstiftung ist ebenfalls der Vorwurf der Sachbeschädigung, welcher von unserer Kanzlei ebenfalls vertreten wird.

Ihre Rechtsicherheit in Hamburg - Strafrechtskanzlei Briel

Als in Hamburg im Stadtteil Schnelsen ansässige Kanzlei haben wir langjährige Erfahrungen mit den im Strafrecht wichtigen lokalen Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft, sowie Gerichten und der gesamten Justiz. Durch die örtliche Nähe zum Hamburger Umland bestehen überdies auch Erfahrungswerte mit der Justiz in Schleswig-Holstein, insbesondere den Amtsgerichtsbezirken Itzehoe, Norderstedt, Pinneberg und Elmshorn.

Langjährige Expertise

Rechtsanwalt Briel ist seit 2016 als Anwalt mit dem Schwerpunkt auf Strafrecht und Strafverteidigung tätig.

Spezialisierte Kanzlei

Die Hamburger Kanzlei ist seit Kanzleigründung spezialisiert auf das Strafrecht und die Strafverteidigung. 

In Hamburg zuhause

verteidigt und vertritt Rechtsanwalt Briel Mandanten bundesweit bei allen strafrechtlichen Vorwürfen.

Warten Sie nicht! Jetzt über uns Akteneinsicht beantragen und das Strafverfahren in Hamburg kontrollieren:

oder

Rechtsanwalt Jascha Briel

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jascha Briel hat Rechtswissenschaften in Hamburg studiert. Bereits im Studium hat er frühzeitig einen strafrechtlichen Schwerpunkt gewählt und sich seit der Gründung der Kanzlei in Hamburg Schnelsen im Jahr 2016 auf das Rechtsgebiet Strafrecht spezialisiert und in einer Vielzahl von Fällen die Rechte von Mandanten in strafrechtlichen Verfahren vertreten.

Telefon: 040 / 58 91 79 01
E-Mail: kontakt@strafrecht-schnelsen.de

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