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Glißmannweg 1
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🛡️ Jugendstrafrecht in Hamburg: Schutz und Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden
🚨 Krise und Vertrauen: Sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes
Die Nachricht einer Vorladung durch die Polizei in Hamburg oder eines strafrechtlichen Vorwurfs gegen Ihr Kind oder einen Heranwachsenden (bis 21 Jahre) ist verständlicher weise zutiefst beunruhigend für Sie. Dies gilt erst Recht, wenn vielleicht schon die Polizei wegen einer Hausdurchsuchung des Kinderzimmers vor der Tür stand.
Doch jetzt ist angesichts des laufenden Strafverfahrens der Moment, die richtigen Weichen für die Zukunft Ihres Kindes zu stellen und mit uns eine auf Jugendstrafrecht spezialisierte und mit Jugendlichen erfahrene Anwaltskanzlei zu wählen.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht: Der Fokus liegt auf der Erziehung, nicht auf der Bestrafung.
Diesen Unterschied nutzen wir als auf straffällige Jugendliche spezialisierte Kanzlei, um die besten Ergebnisse zu erzielen.
Handeln Sie sofort: Ihr Kind sollte keine schriftliche Aussage auf einem Anhörungsbogen machen und keine Vorladung der Polizei ohne anwaltlichen Beistand Folge leisten.
📞 Ihr Notruf und Vertrauensperson in Jugendstrafsachen in Hamburg:
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🧒 Besonderheiten im Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Das JGG gilt zwingend für Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre). Bei Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) prüfen wir intensiv, ob eine Anwendung des oftmals milden Jugendstrafrechts möglich ist und bringen dem Gericht Argumente und Belege, warum eine solche Anwendung im Einzelfall rechtlich Geboten ist.
Unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedlicher Fokus je nach Alter
Ein Strafbefehl ist juristisch gesehen eine strafrechtliche Verurteilung. Die Folgen sind oft weitreichender, als viele annehmen:
- Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre): Anwendung des JGG zwingend. Fokus auf Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Auflagen).
- Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre): Anwendung des JGG oder StGB möglich. Der Fokus der Kanzlei liegt zunächst auf dem Nachweis der Reifeverzögerung, um das regelmäßig mildere JGG anzuwenden.
- Kinder (unter 14 Jahre): Weder Anwendung des StGB noch des JGG, da Kinder nicht strafmündig sind. Im Einzelfall aber jugendrechtliche Reaktionen, z.B. nach KJhG möglich.
Die Verteidigung eines Kindes - egal ob Jugendlich oder Heranwachsend - erfordert tiefes menschliches Verständnis und den unbedingten Schutz seiner Psyche.
Unser oberstes Ziel ist es, die Bildungs- und Berufsaussichten Ihres Kindes zu sichern, dauerhafte Einträge in das Führungszeugnis zu verhindern und seine Reputation zu schützen.
💖 Emotionale Verpflichtung: Schutz der Psyche und Zukunft
🔍 Unsere Strategie: Akteneinsicht und Intervention
Als Ihr spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg verfolgen wir einen dreistufigen Plan, der das gesamte Verfahren umfasst:
1. Akute Soforthilfe und Akteneinsicht
- Aussageverweigerungsrecht: Ich stelle sicher, dass Ihr Kind oder der Heranwachsende von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Dazu nehme ich Kontakt mit der Polizei auf und legitimiere mich als Verteidiger.
- Akteneinsicht: Ich beantrage unverzüglich die Akteneinsicht beim zuständigen Jugendgericht in Hamburg oder den umliegenden Bezirken wie dem Amtsgericht Pinneberg oder Amtsgericht Norderstedt.
2. Intervention beim Jugendstaatsanwalt
Bevor es zu einer öffentlichen Verhandlung kommt, intervenieren wir beim Jugendstaatsanwalt und der Jugendgerichtshilfe. Durch die Vorlage von positiven sozialen Berichten und die Benennung von erzieherischen Alternativen versuchen wir, eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
Hierzu besprechen wir nach Erhalt der Akteneinsicht den Inhalt der Ermittlungsakte ausführlich und wägen zur Ermittlung der zielführenden Verteidigungsstrategie sorgsam die Vor- und Nachteile einer Aussage oder sonstigen schriftlichen Einlassung im Ermittlungsverfahren ab.
Sollte es dennoch zur Hauptverhandlung kommen, ist unser Fokus die konsequente Durchsetzung von Erziehungsmaßnahmen anstelle von Jugendstrafe oder Jugendarrest. Als im Jugendstrafrecht spezialisierte Kanzlei nutzen wir mit unserer Erfahrung alle Spielräume des JGG, um das bestmögliche Urteil für Ihr Kind zu erwirken.
3. Abwendung von Jugendarrest und Jugendstrafe
📍 Ihr Vertrauensanwalt in Hamburg Schnelsen
Als im Jugendstrafrecht erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen und Ihrem Kind als versierter Jugendstrafverteidiger vertrauensvoll und selbstverständlich immer diskret zur Seite, unabhängig vom konkreten Tatvorwurf von Sachbeschädigung und Brandstiftung über Körperverletzung und Drogendelikte bis hin zu Sexualstraftaten.
Die 3 Schritte zur Sicherheit Ihres Kindes:
- Der Anruf: Sofortige telefonische Ersteinschätzung und Fristensicherung.
- Die Akteneinsicht: Ich prüfe die Beweislage, während Sie entlastet sind.
- Die Verteidigung: Wir entwickeln die Strategie und treten konsequent für Ihr Kind ein.
📞 JETZT sofort Termin vereinbaren: 040 / 58 91 79 01
❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Jugendstrafverteidigung
Fragen, mit denen wir als in Verfahren gegen Kinder und Jugendliche spezialisierte Kanzlei in Hamburg häufig konfrontiert werden:
Kann ich den Anwalt frei wählen?
Ja. Sie - bzw. Ihr Kind können frei entscheiden und jeden Anwalt mit der Verteidigung beauftragen.
Ich empfehle einen im Jugendstrafrecht erfahrenen Strafverteidiger.
Der mandatierte Rechtsanwalt ist nur den Interessen Ihres Kindes verpflichtet und auf Wunsch des Kindes selbst gegenüber den Eltern zur Geheimhaltung verpflichtet.
Droht bei BtM-Delikten sofort eine Strafe?
Nein. Besonders bei jugendlichen Ersttätern von Betäbungsmittel- oder Cannabisdelikten versuchen wir regelmäßig erfolgreich, eine Einstellung gegen Auflagen oder sogar eine Einstellung gänzlich ohne Auflagen zu erreichen, da Drogendelikte oft zu den jugendtypischen Verfehlungen gehören.
Was kostet die Strafverteidigung?
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Vor einer Beauftragung klären wir die für die Verteidigung in Ihrem Einzelfall anfallenden Kosten transparent.
Wird mein Kind verhaftet?
Bei Jugendlichen ist die Untersuchungshaft nur das letzte Mittel. Wir können durch schnelles Eingreifen auch bei schwereren Straftaten oft die Voraussetzungen für einen Haftbefehl und damit für eine Untersuchungshaft entkräften.
Von einer Verhaftung zu unterscheiden ist jedoch die mögliche polizeiliche Vorführung auf das zuständige Polizeirevier nach einem Ergreifen auf frischer Tat.
Hat mein Kind Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Ja, je nach Einzelfall. Das Gesetz sieht im Jugendstrafverfahren eine Pflichtverteidigung in einigen Fällen schneller vor als im Erwachsenenstrafrecht. Eine Pflichtverteidigerbestellung ist aber auch in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende von einigen Voraussetzungen abhängig. Ich prüfe Ihren Anspruch und stelle bei Erfolgsaussicht den entsprechenden Antrag.
Darf mein Kind alleine aussagen?
Nein. Ihr Kind sollte ohne vorherige Rücksprache mit einem Jugendstrafverteidiger keine Aussage bei der Polizei oder den Behörden machen, auch nicht wenn Sie als Elternteil dabei sind.
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Vertrauen Sie auf eine schnelle, diskrete und auf das Jugendstrafrecht spezialisierte Verteidigung in der erfahrenen Kanzlei in Hamburg (Schnelsen).
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Rechtsanwalt Jascha Briel
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jascha Briel hat Rechtswissenschaften in Hamburg studiert.
Bereits im Studium hat er frühzeitig einen strafrechtlichen Schwerpunkt gewählt und sich seit der Gründung der Kanzlei in Hamburg Schnelsen im Jahr 2016 auf das Rechtsgebiet Strafrecht spezialisiert und in einer Vielzahl von Fällen die Rechte von Mandanten in strafrechtlichen Verfahren vertreten.
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