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Glißmannweg 1
22457 Hamburg (Schnelsen)

📜 Strafbefehl vom Amtsgericht Hamburg erhalten?
Ihr Strafverteidiger für den Einspruch gegen einen Strafbefehl
🚨 Dringender Handlungsbedarf: Die 14-Tage-Frist läuft bereits!
Der Schock ist groß: Ihnen wurde ein Strafbefehl zugestellt – meist in einem gelben Umschlag vom zuständigen Amtsgericht in Hamburg oder dem Umland (z.B. Pinneberg oder Norderstedt). Jetzt zählt nur eines: sofortiges Handeln.
Die Einspruchsfrist für einen Strafbefehl beträgt nur 14 Tage ab Zustellung!
Wird diese Frist versäumt, ist der Strafbefehl rechtskräftig und gilt als Verurteilung. Sie verlieren ohne Einspruch die Chance auf eine faire Verhandlung und eine effektive Verteidigung.
📞 Ihr direkter Draht zum Strafverteidiger in Hamburg:
Rufen Sie sofort an: 040 / 58 91 79 01
⚖️ Was der Strafbefehl bedeutet: Verurteilung ohne Verhandlung
Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren der Staatsanwaltschaft, um ein Strafverfahren ohne Verhandlung abzuschließen. Er wird bei Delikten eingesetzt, bei denen eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr zur Bewährung oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Dies sind häufig auch Fälle im Verkehrsstrafrecht oder auch leichtere Betäubungsmitteldelikte. In Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende gibt es keinen Strafbefehl.
Die schwerwiegenden Konsequenzen
Ein Strafbefehl ist juristisch gesehen eine strafrechtliche Verurteilung. Die Folgen sind oft weitreichender, als viele annehmen:
- Geldstrafe und Tagessatz: Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Je nach Anzahl droht ein Eintrag in das Führungszeugnis (schon ab 91 Tagessätzen).
- Fahrverbot: Bei Straftaten im Straßenverkehr wird oftmals zusätzlich ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet.
- Vorstrafe: Eine Vorstrafe kann weitreichende berufliche und private Folgen haben.
🎯 Die Strategie: Einspruch und Akteneinsicht
Als Ihr spezialisierter Strafverteidiger für den Einspruch gegen einen Strafbefehl in Hamburg arbeite ich nach einer klaren, zweistufigen Strategie, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen:
1. Form- und fristgerechter Einspruch
➡️ Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Zuerst legen wir für Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl beim zuständigen Gericht (z.B. in Hamburg, Norderstedt oder Pinneberg) form- und fristgerecht ein. Dies ist die zwingende Voraussetzung, um den Strafbefehl und das Strafbefehlsverfahren überhaupt angreifen zu können.
2. Akteneinsicht und Zielsetzung
Dies ist der entscheidende Schritt, den nur ein Anwalt vornehmen kann:
- Prüfung der Beweislage: Ich beantrage f´ür Sie sofort die Akteneinsicht beim zuständigen Amtsgericht Hamburg, um die Beweise der Staatsanwaltschaft zu sichten und zu analysieren.
- Entscheidungsfindung: Erst nach dieser Prüfung und Besprechung mit Ihnen entscheiden wir gemeinsam ob wir das Verfahren komplett zur Einstellung bringen wollen oder ob wir die Strafe im Strafbefehl mindern wollen.
Rechtsanwalt Jascha Briel betont: „Im Strafbefehlsverfahren ist ein fristgerechter Einspruch und schnelle Akteneinsicht die Grundlage für jede erfolgreiche Verteidigung, um unnötige Strafen oder den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.“
Sie wissen jetzt, dass schnelles Handeln nötig ist. Warten Sie nicht, bis die Einspruchsfrist verpasst ist! Kontaktieren Sie mich für eine kostenloses telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles.
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Abwendung von Fahrverbot und Verhandlung
Durch den Einspruch erzwingen wir eine mündliche Anhörung für den Strafbefehl und haben zudem auch die Möglichkeit, schriftlich auf die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einzuwirken.
- In geeigneten Fällen ist das Ziel des Einspruchs gegen den Strafbefehl immer der Freispruch im gesamten Strafverfahren oder die Einstellung des Verfahrens, zum Beispiel gegen Auflagen.
- Wenn ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung nicht möglich sind, setze mich dafür ein, die Anzahl oder die Höhe der im Strafbefehl ausgeurteilten Tagessätze einer Geldstrafe zu reduzieren und somit möglichst einen Eintrag im Führungszeugnis zu vermeiden.
- In Verkehrsstrafsachen entwickeln wir Strategien, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden und auch die psychische Belastung einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Strafgericht Hamburg möglichst zu verhindern.
❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Strafbefehl
Fragen, mit denen wir als im Strafbefehlsverfahren spezialisierte Kanzlei in Hamburg häufig konfrontiert werden:
Was kostet die Ersteinschätzung?
Die telefonische Ersteinschätzung Ihres Strafbefehls ist kostenlos und unverbindlich.
Wir klären die anfallenden Kosten für die Vertretung und Verteidigung durch einen Anwalt bei Einspruch gegen einen Strafbefehl transparent, bevor Sie mich beauftragen.
Was passiert, wenn ich den Strafbefehl einfach ignoriere?
Wer den Strafbefehl nicht beachtet oder keinen Einspruch einlegt, akzeptiert damit automatisch das Urteil.
Der Strafbefehl wird dann rechtskräftig, und die Strafe kann vollstreckt werden – etwa durch Einziehung der Geldstrafe und Eintrag im Führungszeugnis.
Ein späterer Einspruch ist in der Regel nicht mehr möglich.
Daher gilt: Unbedingt innerhalb der 14-Tage-Frist reagieren!
Muss ich den Einspruch begründen?
Nein, für den Einspruch gegen den Strafbefehl ist zunächst keine Begründung zwingend nötig.
Wir begründen ihn nach erfolgter Akteneinsicht ggf. strategisch, wenn durch eine Begründung die Chancen für das erreichen des mit Ihnen herausgearbeiteten Verteidigungsziels steigt.
Eine Entscheidung hierüber kann von einem erfahrenen Anwalt ausschließlich im Einzelfall erfolgen.
Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?
Durch den Einspruch wird zwar grundsätzlich eine Hauptverhandlung anberaumt, doch in geeignetne Fällen ist es auch unser Ziel, diese durch eine kluge Verteidigungsstrategie und Kommunikation mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu vermeiden.
Kann ich den Einspruch zurücknehmen?
Ja, ein gegen einen Strafbefehl eingelegter Einspruch kann bis zum Ende der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Dies kann auch Teil der mit Ihrem Anwalt ausgearbeiteten Strategie sein, wenn vor Gericht eine günstige Einigung erzielt wird.
Welche Strafen können in einem Strafbefehl verhängt werden?
Ein Strafbefehl kann verschiedene Strafen enthalten – meist Geldstrafen oder in bestimmten Fällen auch Fahrverbote.
In Ausnahmefällen kann ein Strafbefehl sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung festsetzen.
📞 Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger!
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger verfolge ich das Ziel, die bestmögliche Lösung für Mandanten in Hamburg (Schnelsen) und Umgebung zu finden.
📞 Rufen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Strafbefehls SOFORT an: 040 / 58 91 79 01
oder schreiben Sie eine E-Mail: kontakt@strafrecht-schnelsen.de
Wenn Sie sich schon entschieden haben in jedem Fall Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, können Sie auch direkt online einen Termin mit der Kanzlei vereinbaren.

Rechtsanwalt Jascha Briel
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jascha Briel hat Rechtswissenschaften in Hamburg studiert.
Bereits im Studium hat er frühzeitig einen strafrechtlichen Schwerpunkt gewählt und sich seit der Gründung der Kanzlei in Hamburg Schnelsen im Jahr 2016 auf das Rechtsgebiet Strafrecht spezialisiert und in einer Vielzahl von Fällen die Rechte von Mandanten in strafrechtlichen Verfahren vertreten.
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